Dokumententyp

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Ein Teil der eingehenden Belege sind im Handelsrecht keine Rechnungen, sondern Kostenbescheide. Das ist bei Behörden und Verbänden der Fall, z.B. Verwaltungsgebühren und Kammerbeiträge. Hier wäre ein Dokumententyp "Kostenbescheid" angebracht, weil "Sonstige" keine Möglichkeit bietet, Beträge einzugeben und Überweisungen zu tätigen.